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Von der Analyse zur fertigen PV-Anlage: Hier finden Sie alles, was Sie brauchen, um ein qualifiziertes Angebot zu erhalten oder eine Rückerstattung für Ihre 2023, für den privaten Gebrauch installierte PV-Anlage, zu beantragen.

Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen

Ab dem 01.01.2023 hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, dass es einen Null-Prozent-Steuersatz für private und gemeinnützige PV-Anlagen geben wird. Das bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Mehrwertsteuer mehr für Lieferungen innerhalb Deutschlands anfallen wird.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment von dieser Regelung betroffen sind und es zu technischen Einschränkungen bei gemischten Warenkörben kommen kann. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet.

Folgende Punkte müssen für eine Umsatzsteuerbefreiung erfüllt werden:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, deren installierte Bruttoleistung laut Markstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (Peak) beträgt oder betragen wird.
  • Die PV-Anlage wird an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen PV-Anlage.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine Mobile Einrichtung.
  • Ihre PV-Anlage wird "wohnungsnah" auf oder neben einem Wohngebäude errichtet.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

Bitte beachten Sie, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben von Ihrer Seite aus, die reguläre Mehrwertsteuer von 19% nachberechnet wird.

Weitere Informationen

Weitere Informationen rund um den Mehrwertsteuererlass zur Förderung des Ausbaus privater PV-Anlagen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und viele weitere hilfreiche Informationen, finden Sie beim zuständigen Bundesministerium.