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Es besteht in den meisten Fällen aus zwei (bis max. vier) Photovoltaikmodulen, welche auf einem Balkon, einer Terrasse oder im Garten montiert werden können. Ein Komplettset beinhaltet u. a. neben den Solarmodulen selbst eine Einspeisesteckdose und einen Mikro-Wechselrichter. Die Unterkonstruktion zur Montage kann ebenfalls bereits mit im Set enthalten sein oder bei Bedarf optional dazu gekauft werden.

Balkonkraftwerke sind eine gute Wahl für Wohnungseigentümer und Mieter, die nicht über die Möglichkeit und ausreichenden Platz auf ihrem Dach verfügen, um eine Photovoltaikanlage zu installieren. So ist die Stecker-Solaranlage eine gute Alternative dennoch den eigenen Strombedarf zum Teil mit nachhaltiger Energie zu decken und die Stromrechnung zu senken.

Illustration eines Balkonkraftwerkes


Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Die Mini-Solaranlage ist vergleichsweise einfach auf einer Terrasse, an der Außenseite eines Balkons oder einer Fassade zu installieren. In der Nutzung produziert ein Balkonkraftwerk kostenlosen Strom aus Solarenergie, welcher in das bestehende Wohnungsnetz eingespeist und in der Folge umgehend genutzt werden kann. Die Module leiten den erzeugten Strom über den vorhandenen Wechselrichter und die Einspeisesteckdose – auch bekannt als Energiesteckdose - ins Netz, von wo aus er von anderen Steckdosen genutzt werden kann. Um so viel Sonnenenergie wie möglich nutzbar machen zu können, sollten die Module gänzlich gen Süden ausgerichtet werden.

Zudem ist, wenngleich die Nutzung mit Schuko-Stecker (Schutzkontaktstecker) erlaubt ist, die Verwendung von Energiesteckdosen empfohlen. Dies insbesondere deshalb, weil die Gefahr der Überlastung deutlich geringer ausfällt.

Der Anschluss einer Stecker-Solaranlage an das Stromnetz eines Gebäudes muss in jedem Fall von einer Fachkraft durchgeführt werden. Ein einziges Solarmodul kann über einen Zeitraum von mind. 25 Jahren eingesetzt werden und im Durchschnitt etwa 250 bis 280 kWh pro Jahr erzeugen. Bei einem Gesamtstromverbrauch von etwa 1500 kWh jährlich, können demnach bis zu 20 % des Grundbedarfs mithilfe eines einzelnen Panels gedeckt werden. Dabei belaufen sich die Anschaffungskosten auf 400 bis 1.000 Euro.



Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Die Mini-Solaranlage ist vergleichsweise einfach auf einer Terrasse, an der Außenseite eines Balkons oder einer Fassade zu installieren. In der Nutzung produziert ein Balkonkraftwerk kostenlosen Strom aus Solarenergie, welcher in das bestehende Wohnungsnetz eingespeist und in der Folge umgehend genutzt werden kann. Die Module leiten den erzeugten Strom über den vorhandenen Wechselrichter und die Einspeisesteckdose – auch bekannt als Energiesteckdose - ins Netz, von wo aus er von anderen Steckdosen genutzt werden kann. Um so viel Sonnenenergie wie möglich nutzbar machen zu können, sollten die Module gänzlich gen Süden ausgerichtet werden.

Zudem ist, wenngleich die Nutzung mit Schuko-Stecker (Schutzkontaktstecker) erlaubt ist, die Verwendung von Energiesteckdosen empfohlen. Dies insbesondere deshalb, weil die Gefahr der Überlastung deutlich geringer ausfällt.

Der Anschluss einer Stecker-Solaranlage an das Stromnetz eines Gebäudes muss in jedem Fall von einer Fachkraft durchgeführt werden. Ein einziges Solarmodul kann über einen Zeitraum von mind. 25 Jahren eingesetzt werden und im Durchschnitt etwa 250 bis 280 kWh pro Jahr erzeugen. Bei einem Gesamtstromverbrauch von etwa 1500 kWh jährlich, können demnach bis zu 20 % des Grundbedarfs mithilfe eines einzelnen Panels gedeckt werden. Dabei belaufen sich die Anschaffungskosten auf 400 bis 1.000 Euro.



Unterschied zwischen einer PV-Anlage und einem Balkonkraftwerk

Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke arbeiten im Wesentlichen nach dem gleichen Prinzip. Das Licht der Sonne, das auf die Solarzellen fällt, wird als Gleichstrom ausgegeben und in Wechselstrom umgewandelt. Die Leistung eines Balkonkraftwerks ist jedoch begrenzt. Der von einer großen, auf dem Dach montierten Solaranlage erzeugte Strom, welcher nicht genutzt wird, wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Menge des vom Balkonkraftwerk erzeugten Stroms ist deutlich geringer und wird ins Hausnetz eingespeist, von wo er direkt verbraucht wird.



Unterschied zwischen einer PV-Anlage und einem Balkonkraftwerk

Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke arbeiten im Wesentlichen nach dem gleichen Prinzip. Das Licht der Sonne, das auf die Solarzellen fällt, wird als Gleichstrom ausgegeben und in Wechselstrom umgewandelt. Die Leistung eines Balkonkraftwerks ist jedoch begrenzt. Der von einer großen, auf dem Dach montierten Solaranlage erzeugte Strom, welcher nicht genutzt wird, wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Menge des vom Balkonkraftwerk erzeugten Stroms ist deutlich geringer und wird ins Hausnetz eingespeist, von wo er direkt verbraucht wird.



Was muss bei einem normkonformen Betrieb eines Balkonkraftwerks beachtet werden?

Balkonkraftwerke ermöglichen auch Mieter*innen einen unmittelbaren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Vor der Installation ist die Zustimmung der Hauseigentümer erforderlich, da die Anbringung der Solarmodule eine bauliche Maßnahme darstellt. Zudem muss das Gerät beim örtlichen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Geschieht dies nicht, sind Strafzahlungen an den Netzbetreiber zu leisten. Diese belaufen sich laut Gesetz auf zehn Euro im Monat pro Kilowatt installierte Leistung. Dieses Bußgeld wird nach § 21 (MaStRV) verhängt.


Seit 2018 ist die Installation und der Betrieb zwar in Deutschland erlaubt, allerdings ist nach wie vor Vorsicht geboten, denn nicht alle Stromversorger teilen diese Auffassung. Sie sollten sich daher vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks beim Ihrem Netzbetreiber diesbezüglich erkundigen. Wichtig ist auch zu beachten, dass bis zum aktuellen Stand ein Zweirichtungszähler mit Rücklaufsperre bisher noch Vorschrift ist. Sollte der Austausch des vorhandenen Stromzählers nötig sein, kann dies in der Regel problemlos über den Netzbetreiber erfolgen.

Vorschriften

Für einen normkonformen Betrieb müssen zudem die DIN VDE Normen eingehalten werden. Diese sind zwar keine Gesetze, spiegeln jedoch den aktuellen Stand der Technik wider. Bei Nichteinhaltung dieser Normen müssen die Nutzer mit rechtlichen Nachteilen rechnen. Beispielsweise, wenn das Stromnetz überlastet wird. Es gilt folgende Normen einzuhalten:

Die wichtigsten VDE-Normen im Überblick

  • Die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 regelt die Anforderungen an die Art eines Anschlusses, über den das Balkonkraftwerk zusätzlich zur öffentlichen Stromversorgung betrieben wird. Dabei können Anlagen mit einer Leistung von maximal 600 W in einen vorhandenen Endstromkreis eingebunden werden. Auch wenn die Installation mittlerweile vom Endverbraucher (bei Leistungen bis 600 W) durgeführt werden darf, ist das Hinzuziehen einer Fachkraft ratsam.

  • Die VDE Norm DIN VDE-V0628-1 regelt die Energiesteckvorrichtung mit Schutzkontakt

  • Die VDE Anwenderregel VDE-AR-N 4105 regelt die technischen Mindestanforderungen, die Wechselrichter von Balkonkraftwerken bis zu 600 W erfüllen müssen. Dieser muss mit einem NA-Schutz ausgestattet sein, der dafür sorgt, dass bei einem Spannungsabfall des Hausnetztes der Stecker des Balkonkraftwerks spannungsfrei geschaltet wird. Demnach handelt es sich hierbei um eine Schutzvorrichtung direkt am Balkonsolargerät.



Was muss bei einem normkonformen Betrieb eines Balkonkraftwerks beachtet werden?

Balkonkraftwerke ermöglichen auch Mieter*innen einen unmittelbaren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Vor der Installation ist die Zustimmung der Hauseigentümer erforderlich, da die Anbringung der Solarmodule eine bauliche Maßnahme darstellt. Zudem muss das Gerät beim örtlichen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Geschieht dies nicht, sind Strafzahlungen an den Netzbetreiber zu leisten. Diese belaufen sich laut Gesetz auf zehn Euro im Monat pro Kilowatt installierte Leistung. Dieses Bußgeld wird nach § 21 (MaStRV) verhängt.

Seit 2018 ist die Installation und der Betrieb zwar in Deutschland erlaubt, allerdings ist nach wie vor Vorsicht geboten, denn nicht alle Stromversorger teilen diese Auffassung. Sie sollten sich daher vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks beim Ihrem Netzbetreiber diesbezüglich erkundigen. Wichtig ist auch zu beachten, dass bis zum aktuellen Stand ein Zweirichtungszähler mit Rücklaufsperre bisher noch Vorschrift ist. Sollte der Austausch des vorhandenen Stromzählers nötig sein, kann dies in der Regel problemlos über den Netzbetreiber erfolgen.

Vorschriften

Für einen normkonformen Betrieb müssen zudem die DIN VDE Normen eingehalten werden. Diese sind zwar keine Gesetze, spiegeln jedoch den aktuellen Stand der Technik wider. Bei Nichteinhaltung dieser Normen müssen die Nutzer mit rechtlichen Nachteilen rechnen. Beispielsweise, wenn das Stromnetz überlastet wird. Es gilt folgende Normen einzuhalten:

Die wichtigsten VDE-Normen im Überblick

  • Die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 regelt die Anforderungen an die Art eines Anschlusses, über den das Balkonkraftwerk zusätzlich zur öffentlichen Stromversorgung betrieben wird. Dabei können Anlagen mit einer Leistung von maximal 600 W in einen vorhandenen Endstromkreis eingebunden werden. Auch wenn die Installation mittlerweile vom Endverbraucher (bei Leistungen bis 600 W) durchgeführt werden darf, ist das Hinzuziehen einer Fachkraft ratsam.

  • Die VDE Norm DIN VDE-V0628-1 regelt die Energiesteckvorrichtung mit Schutzkontakt

  • Die VDE Anwenderregel VDE-AR-N 4105 regelt die technischen Mindestanforderungen, die Wechselrichter von Balkonkraftwerken bis zu 600 W erfüllen müssen. Dieser muss mit einem NA-Schutz ausgestattet sein, der dafür sorgt, dass bei einem Spannungsabfall des Hausnetztes der Stecker des Balkonkraftwerks spannungsfrei geschaltet wird. Demnach handelt es sich hierbei um eine Schutzvorrichtung direkt am Balkonsolargerät.