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Eine Förderung möchte den Anreiz bieten, zur Reduzierung von umweltschädlichen Emissionen beizutragen und damit aktiv das Klima zu schonen. Als Besitzer einer Solaranlage produzieren Sie schließlich Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle und tragen somit dazu bei, die Nutzung von fossilen Brennstoffen zu reduzieren – und das darf belohnt werden!

Hinzu kommen selbstverständlich weitere Vorteile für Sie persönlich, wenn Sie zukünftig eine Photovoltaikanlage nutzen wollen: Ihre Energiekosten, die Sie bezahlen müssen, werden merklich gesenkt und Sie schaffen sich mehr Unabhängigkeit von teuren Energiequellen. Auch ist zu beachten, dass die Energieversorgungssicherheit durch Solaranlagen verbessert wird, da diese als dezentrale Energiequellen das Netz nicht belasten.

Nicht zuletzt ist auch zu bedenken, dass der Immobilienwert Ihres Hauses durch eine PV-Anlage gesteigert wird. Um die Investition also schultern zu können, helfen Ihnen staatliche Förderprogramme.



Wer bietet generell Förderungen an und was gilt es zu beachten?

Solarmodul Illustration

Eine Förderung ist prinzipiell bundesweit durch eine Vergütung nach dem EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz - oder durch einen zinsgünstigen Kredit der Deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) möglich. Darüber hinaus gibt es regionale Programme von Ländern und Kommunen. Daher lohnt es sich, alle Möglichkeiten zu prüfen.

Mitunter lassen sich auch verschiedene Förder-Angebote miteinander kombinieren. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass nicht alle Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen möglich sind. Daraus ergibt sich, dass belegt werden muss, ob die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus montiert werden soll. Dabei sind sogenannte Inselanlagen, die kleine Solaranlagen bezeichnen, welche ausschließlich für den Privatgebrauch verwendet werden und nicht ins öffentliche Netz einspeisen, fast in Gänze von der Förderung ausgeschlossen.

Sehr wichtig zu beachten ist, dass der Antrag auf einen Zuschuss für eine PV-Anlage vor dem Kauf eingereicht werden sollte. Erst nach dem Erhalt des Förderbescheids darf der Kaufvertrag geschlossen werden, sofern die Förderung angestrebt wird. Eine nachträgliche Beantragung einer KfW-Förderung ist nämlich nicht möglich.



Wer bietet generell Förderungen an und was gilt es zu beachten?

Solarmodul Illustration

Eine Förderung ist prinzipiell bundesweit durch eine Vergütung nach dem EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz - oder durch einen zinsgünstigen Kredit der Deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) möglich. Darüber hinaus gibt es regionale Programme von Ländern und Kommunen. Daher lohnt es sich, alle Möglichkeiten zu prüfen.

Mitunter lassen sich auch verschiedene Förder-Angebote miteinander kombinieren. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass nicht alle Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen möglich sind. Daraus ergibt sich, dass belegt werden muss, ob die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus montiert werden soll. Dabei sind sogenannte Inselanlagen, die kleine Solaranlagen bezeichnen, welche ausschließlich für den Privatgebrauch verwendet werden und nicht ins öffentliche Netz einspeisen, fast in Gänze von der Förderung ausgeschlossen.

Sehr wichtig zu beachten ist, dass der Antrag auf einen Zuschuss für eine PV-Anlage vor dem Kauf eingereicht werden sollte. Erst nach dem Erhalt des Förderbescheids darf der Kaufvertrag geschlossen werden, sofern die Förderung angestrebt wird. Eine nachträgliche Beantragung einer KfW-Förderung ist nämlich nicht möglich.



Vergünstigte KfW-Kredite



Vergünstigte KfW-Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit zinsgünstigen Krediten, wenn es um die Anschaffung von Photovoltaikmodulen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen geht. Dafür ist der Kredit „270 Erneuerbare Energien – Standard“ vorgesehen. Dieser deckt neben Solaranlagen auch Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen ab.

Neben den reinen Anschaffungskosten sind auch die Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation förderfähig. Die Laufzeit des Kredits beträgt dabei zwischen 5 und 30 Jahren. Hierbei kann nicht pauschal ausgesagt werden, wie hoch der effektive Jahreszins ist, da dieser von Fall zu Fall bestimmt wird. Derzeit liegt der bestmögliche effektive Jahreszins bei 4,32 Prozent (Stand Anfang 2023).

Um den Antrag zu stellen und die Bonitätsprüfung durchzuführen, wenden Sie sich am besten an Ihre Hausbank. Die letztlich genauen Kreditbedingungen sind abhängig vom Standort der Immobilie, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Qualität der Sicherheiten für den Kredit. In Abhängigkeit von diesen Faktoren kategorisiert die KfW Sie in eine Preisklasse zwischen 1 und 7. Die Preisklasse 1 ist dabei ausgezeichnet, wohingegen die Preisklasse 7 als noch ausreichend bezeichnet wird. Darüber hinaus war es auch möglich, sich von der KfW Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu sichern. Dazu gab es auch ein Förderungsprogramm speziell für PV-Anlagen (274). Beide sind Programme sind allerdings inzwischen nicht mehr verfügbar.



Die Einspeisevergütung für deinen erzeugten Solarstrom



Die Einspeisevergütung für deinen erzeugten Solarstrom

Erklärung und Voraussetzungen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat das Ziel, den Ausbau von Solarstrom und weiteren Quellen von erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Profitieren können alle die eine PV-Anlage mit Anschluss ans öffentliche Stromnetz betreiben. Überschüssig erzeugter Solarstrom (über den Eigenverbrauch hinaus), wird in das Stromnetz eingespeist – und genau dies wird mit der Einspeisevergütung geregelt.

Jede eingespeiste Kilowattstunde wird vom Netzbetreiber, in dessen Netz die Einspeisung erfolgt, für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die ordnungsgemäße Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR), sodass die Netzbetreiber den eingespeisten Strom nach den Vorgaben des EEG abnehmen und entsprechend vergüten können. Für die Online-Registrierung bei der Bundesnetzagentur müssen Daten wie Kontakt- und Standortinformationen und die technischen Anlagedaten hinterlegt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme eingehalten wird. Ansonsten drohen Kürzungen bei der Förderung. Zusammen mit einem Inbetriebnahmeprotokoll wird die Bestätigung über die Eintragung im Register an den Netzbetreiber weitergeleitet und so der Anspruch auf Bezug der Einspeisevergütung begründet.

Geldscheine

Reform 2023

2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Dies bringt für Sie als PV-Anlagenbetreiber einige Vorteile mit sich. So wurde beispielsweise die EEG-Umlage gestrichen. Dies erleichtert die Abrechnung beim Stromverkauf. Auch ein Erzeugungszähler, der bis dahin Pflicht war, ist nicht länger nötig, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt.

Darüber hinaus dürfen neue Anlagen bis 25 kWp ihre maximale Energieerzeugung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Zuvor galt eine Obergrenze von maximal 70 Prozent der PV-Leistung, die in das öffentliche Netz eingespeist werden durften.

Neu ist ebenso, dass Fördervergütungen jetzt auch für Solarmodule gelten, die im Garten installiert werden, sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet. Weitere Änderung: neue Solaranlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen.

Außerdem wird nun bei der Höhe der Vergütung unterschieden, ob es sich um eine Überschusseinspeisung oder eine Volleinspeisung handelt. Daraus ergeben sich die folgenden Sätze:

Vergütungssätze PV-Anlagen

   

mit Überschusseinspeisung:

     

mit Volleinspeisung:

 
    10 kWp 8,2 Cent/kWh     10 kWp 13 Cent/kWh
    10 bis 40 kWp 7,1 Cent/kWh     > 10 kWp 10,9 Cent/kWh
    40 bis 100 kWp 5,8 Cent/kWh        

Diese Vergütungssätze gelten für neu in Betrieb genommene Solaranlagen und bleiben für 20 Jahre konstant.

Vergütungssätze PV-Anlagen

mit Überschusseinspeisung:

10 kWp: 8,2 Cent/kWh

10 bis 40 kWp: 7,1 Cent/kWh

40 bis 100 kWp: 5,8 Cent/kWh

mit Volleinspeisung:

10 kWp: 13 Cent/kWh

>10 kWp: 10,9 Cent/kWh

Diese Vergütungssätze gelten für neu in Betrieb genommene Solaranlagen und bleiben für 20 Jahre konstant.



Regionale Förderprogramme

KfW-Kredite und EEG-Zuschüsse sind bundesweite Förderungen. Mitunter können Sie auch lokale Förderprogramme in Anspruch nehmen, die vom Bundesland, der Stadt oder Ihrer Kommune angeboten werden. Oft sind solche Angebote allerdings gedeckelt und laufen, sobald eine gewisse Fördersumme ausgegeben ist, wieder aus. Eine Nachfrage lohnt sich dennoch in jedem Fall.

Auf Landesebene ist die Lage derzeit so, dass nicht alle Bundesländer Förderprogramme anbieten. Hierzu gehören Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Saarland und Thüringen.

Hinweis

Informationsquellen:

  • Erste Informationen bietet die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung
  • Weitere Quellen liefert die Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
  • Auch lohnt es sich, bei den regionalen Energieversorgern nachzufragen. Manche Energieversorgungsunternehmen bieten einen Zuschlag auf die Einspeisevergütung für Kunden. Insofern kann sich ein Wechsel des Anbieters auszahlen




Regionale Förderprogramme

KfW-Kredite und EEG-Zuschüsse sind bundesweite Förderungen. Mitunter können Sie auch lokale Förderprogramme in Anspruch nehmen, die vom Bundesland, der Stadt oder deiner Kommune angeboten werden. Oft sind solche Angebote allerdings gedeckelt und laufen, sobald eine gewisse Fördersumme ausgegeben ist, wieder aus. Eine Nachfrage lohnt sich dennoch in jedem Fall.

Auf Landesebene ist die Lage derzeit so, dass nicht alle Bundesländer Förderprogramme anbieten. Hierzu gehören Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Saarland und Thüringen.

Hinweis

Informationsquellen:

  • Erste Informationen bietet die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung
  • Weitere Quellen liefert die Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
  • Auch lohnt es sich, bei den regionalen Energieversorgern nachzufragen. Manche Energieversorgungsunternehmen bieten einen Zuschlag auf die Einspeisevergütung für Kunden. Insofern kann sich ein Wechsel des Anbieters auszahlen


Änderung des Mehrwertsteuergesetzes 2023

Auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen entfällt mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Mehrwertsteuer. Viele Anbieter boten ihre Anlagen auch schon vor dem 01.01.2023 zum 0%-Steuersatz an. Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt für Solarmodule bis 30 kWp, Zubehör wie Wechselrichter, Kabel und Speicher sowie Ersatzteile im Reparaturfall.

Zu erfüllende Voraussetzungen für 0 %-Steuersatz:

  • Die PV-Anlage wird an das öffentliche Stromnetz angeschlossen 
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung einer bereits vorhandenen PV-Anlage 
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf 
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung 
  • Ihre PV-Anlage wird "wohnungsnah" auf oder neben einem Wohngebäude errichtet 
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).
  • Gewerbliche Händler und Installateure erhalten eine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer und können diese als Vorsteuer erstatten.



Änderung des Mehrwertsteuergesetzes 2023

Auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen entfällt mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Mehrwertsteuer. Viele Anbieter boten ihre Anlagen auch schon vor dem 01.01.2023 zum 0%-Steuersatz an. Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt für Solarmodule bis 30 kWp, Zubehör wie Wechselrichter, Kabel und Speicher sowie Ersatzteile im Reparaturfall.

Zu erfüllende Voraussetzungen für 0 %-Steuersatz:

  • Die PV-Anlage wird an das öffentliche Stromnetz angeschlossen 
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung einer bereits vorhandenen PV-Anlage 
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf 
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung 
  • Ihre PV-Anlage wird "wohnungsnah" auf oder neben einem Wohngebäude errichtet 
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).
  • Gewerbliche Händler und Installateure erhalten eine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer und können diese als Vorsteuer erstatten.

Häufig gestelle Fragen, Kontakt und persönliches Angebot

Sie möchten noch mehr wissen? In unseren FAQ finden Sie Antworten, Begriffserklärungen und mehr. Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit schriftlich oder telefonisch an unsere Experten wenden. Oder wissen Sie bereits genau, was sie wollen? Dann nutzen Sie gern unser Formular und lassen Sie sich unverbindlich Ihr ganz individuelles Angebot erstellen.

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