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icon Stromspeicher und Ladestation mit Solarmodul

UPDATE:

Leider ist der Fördertopf bereits ausgeschöpft und es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.

Neue Fördermöglichkeit der KfW für E-Mobilität

Haben Sie schon von der brandneuen KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ gehört? Die Förderung gilt für den Kauf und Anschluss des Kombi-Pakets aus Ladestation (Wallbox), PV-Anlage und Solarstromspeicher.

Wenn Sie ein Elektroauto besitzen oder gerade bestellt haben, in Ihrem eigenen Haus leben und über den Umstieg auf Solartechnik nachdenken, ist diese Förderung wie für Sie gemacht! Anträge können von Privatpersonen ab dem 26.09.2023 gestellt werden. Ein Investitionszuschuss von bis zu maximal 10.200 € ist möglich. Der gesamte Fördertopf beträgt 500 Millionen Euro.

Hier alle wichtigen Fakten in Kürze:

Geldscheine

Neue Fördermöglichkeit der KfW für E-Mobilität

Haben Sie schon von der brandneuen KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ gehört? Die Förderung gilt für den Kauf und Anschluss des Kombi-Pakets aus Ladestation (Wallbox), PV-Anlage und Solarstromspeicher.

Wenn Sie ein Elektroauto besitzen oder gerade bestellt haben, in Ihrem eigenen Haus leben und über den Umstieg auf Solartechnik nachdenken, ist diese Förderung wie für Sie gemacht! Anträge können von Privatpersonen ab dem 26.09.2023 gestellt werden. Ein Investitionszuschuss von bis zu maximal 10.200 € ist möglich. Der gesamte Fördertopf beträgt 500 Millionen Euro.

Hier alle wichtigen Fakten in Kürze:

Geldscheine

Was wird gefördert?

  • Kauf einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
  • Kauf eines neuen Stromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Voraussetzungen:

  • Sie schaffen alle Komponenten fabrikneu an
  • Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags keine dieser Komponenten bestellt
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybrid) oder haben es zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt. Wichtig: Bei privatem Leasing muss der Vertrag mindestens 12 Monate Laufzeit haben. Firmenwagen sind ausgeschlossen.
  • Sie leben in Ihrem bestehenden Wohngebäude

Was wird gefördert?

  • Kauf einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
  • Kauf eines neuen Stromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Voraussetzungen:

  • Sie schaffen alle Komponenten fabrikneu an
  • Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags keine dieser Komponenten bestellt
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybrid) oder haben es zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt. Wichtig: Bei privatem Leasing muss der Vertrag mindestens 12 Monate Laufzeit haben. Firmenwagen sind ausgeschlossen.
  • Sie leben in Ihrem bestehenden Wohngebäude


Wann kann nicht vom Zuschuss profitiert werden?

  • Neubauten vor dem Einzug
  • ausschließlich vermietete Immobilien
  • Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
E-Mobilitaet


Wann kann nicht vom Zuschuss profitiert werden?

  • Neubauten vor dem Einzug
  • ausschließlich vermietete Immobilien
  • Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
E-Mobilitaet

Höhe des Zuschusses

Die folgenden Teilbeträge bilden den Gesamtzuschuss:

  • für die Ladestation: pauschal 600 €
    bei bidirektionaler Ladefähigkeit pauschal 1.200 € 
  • für die Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 € 
  • für den Stromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €

Bitte beachten:

Für Ihr Vorhaben können Sie - wie bereits aufgeführt - maximal 10.200 € erhalten. Sollten die Gesamtkosten Ihres Projekts geringer als der Zuschussbetrag sein, können Sie keine Förderung in Anspruch nehmen. Zudem ist die Kombination mit anderen Förderungen (wie Krediten, Zuschüssen und Zulagen) nicht möglich.

Höhe des Zuschusses

Die folgenden Teilbeträge bilden den Gesamtzuschuss:

  • für die Ladestation: pauschal 600 €
    bei bidirektionaler Ladefähigkeit pauschal 1.200 € 
  • für die Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 € 
  • für den Stromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €

Bitte beachten:

Für Ihr Vorhaben können Sie - wie bereits aufgeführt - maximal 10.200 € erhalten. Sollten die Gesamtkosten Ihres Projekts geringer als der Zuschussbetrag sein, können Sie keine Förderung in Anspruch nehmen. Zudem ist die Kombination mit anderen Förderungen (wie Krediten, Zuschüssen und Zulagen) nicht möglich.



Ablauf - von Antragsstellung bis Auszahlung

Schritt 1: Antrag stellen

Der Antrag auf die Förderung kann ab dem 26.09.2023 ganz bequem online über das Kundenportal der KfW unter “Meine KfW” gestellt werden.

WICHTIG:  Bestellen Sie nicht bereits vor Antragsstellung die Ladestation, den Stromspeicher und die Solaranlage und schließen Sie vorher auch noch keine Liefer- und Leistungsverträge ab!

Schritt 2: Projekt umsetzen

Sie haben eine Rückmeldung der KfW und erhalten den Zuschuss? Wunderbar, dann können Sie nun die Komponenten bestellen und diese installieren lassen.

Schritt 3: Nachweise erbringen

Ab März 2024 ist es dann nötig, dass Sie zunächst Ihre Identität bei der KfW bestätigen. Dies können Sie beispielsweise ganz einfach mit dem Schufa-Identitäts-Check durchführen. Danach werden Nachweise dafür benötigt, dass Ihr Projekt durchgeführt wurde. Auch diesen Schritt können Sie über das Kundenportal der KfW erledigen. Dort tragen Sie sämtliche Daten zur Ladestation, zur PV-Anlage und zum Stromspeicher ein, können alle Rechnungen hochladen und bestätigen, dass Ihr Vorhaben abgeschlossen ist. Gegebenenfalls werden weitere Nachweise – wie über die Zulassung des E-Autos oder der Leasingvertrag - benötigt, die Sie ebenfalls uploaden können.

Schritt 4: Auszahlung

Hat die KfW all Ihre Angaben abschließend überprüft, wird Ihnen der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen. Fertig!



Ablauf - von Antragsstellung bis Auszahlung

Schritt 1: Antrag stellen

Der Antrag auf die Förderung kann ab dem 26.09.2023 ganz bequem online über das Kundenportal der KfW unter “Meine KfW” gestellt werden.

WICHTIG:  Bestellen Sie nicht bereits vor Antragsstellung die Ladestation, den Stromspeicher und die Solaranlage und schließen Sie vorher auch noch keine Liefer- und Leistungsverträge ab!

Schritt 2: Projekt umsetzen

Sie haben eine Rückmeldung der KfW und erhalten den Zuschuss? Wunderbar, dann können Sie nun die Komponenten bestellen und diese installieren lassen.

Schritt 3: Nachweise erbringen

Ab März 2024 ist es dann nötig, dass Sie zunächst Ihre Identität bei der KfW bestätigen. Dies können Sie beispielsweise ganz einfach mit dem Schufa-Identitäts-Check durchführen. Danach werden Nachweise dafür benötigt, dass Ihr Projekt durchgeführt wurde. Auch diesen Schritt können Sie über das Kundenportal der KfW erledigen. Dort tragen Sie sämtliche Daten zur Ladestation, zur PV-Anlage und zum Stromspeicher ein, können alle Rechnungen hochladen und bestätigen, dass Ihr Vorhaben abgeschlossen ist. Gegebenenfalls werden weitere Nachweise – wie über die Zulassung des E-Autos oder der Leasingvertrag - benötigt, die Sie ebenfalls uploaden können.

Schritt 4: Auszahlung

Hat die KfW all Ihre Angaben abschließend überprüft, wird Ihnen der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen. Fertig!






Zeitpunkt nutzen und beraten lassen

Wenn Sie Ihren ökologischen Fußabdruck also weiter reduzieren und bares Geld sparen möchten, könnte diese neue Förderung genau das sein, worauf Sie gewartet haben. Erkundigen Sie sich gern bei uns über die besten Produkte, die zu dieser Förderung passen!


Sparschwein

Hinweis

Informationsquellen:








Zeitpunkt nutzen und beraten lassen

Wenn Sie Ihren ökologischen Fußabdruck also weiter reduzieren und bares Geld sparen möchten, könnte diese neue Förderung genau das sein, worauf Sie gewartet haben. Erkundigen Sie sich gern bei uns über die besten Produkte, die zu dieser Förderung passen!


Sparschwein

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Häufig gestelle Fragen, Kontakt und persönliches Angebot

Sie möchten noch mehr wissen? In unseren FAQ finden Sie Antworten, Begriffserklärungen und mehr. Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit schriftlich oder telefonisch an unsere Experten wenden. Oder wissen Sie bereits genau, was Sie wollen? Dann nutzen Sie gern unser Formular und lassen Sie sich unverbindlich Ihr ganz individuelles Angebot erstellen.

Häufig gestelle Fragen, Kontakt und persönliches Angebot

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