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Das Balkonkraftwerk versichern

In der Regel schließt man für seine Solaranlage eine eigene Photovoltaik-Versicherung ab. Auch ist es möglich, die bestehende Wohngebäudeversicherung entsprechend zu ergänzen. Bei einem Balkonkraftwerk ist allerdings Letzteres nicht möglich und eine spezielle Photovoltaik-Versicherung ist für eine Mini-PV-Anlage nicht nur umständlich, sondern auch teuer. Doch die GDV reagiert jetzt mit einer Lösungsmöglichkeit: Künftig wird es möglich sein, dass Sie Ihr Balkonkraftwerk über die Hausratversicherung versichern können.


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Die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist eine Art von Versicherung, die Ihren Hausrat vor verschiedenen Risiken schützt. Sie deckt in der Regel Schäden oder Verluste an Ihrem persönlichen Eigentum, das sich in Ihren Wohnräumen befindet.

Hier sind einige der typischen Deckungsbereiche einer Hausratversicherung:

  • Brand und Explosion:
    Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Hab und Gut, die durch Brände oder Explosionen verursacht werden.
  • Einbruch und Diebstahl:
    Falls es zu einem Einbruch kommt und Ihre persönlichen Besitztümer gestohlen werden, tritt die Hausratversicherung ein, um die Verluste zu ersetzen.
  • Wasserschäden:
    Dies schließt Schäden durch Leckagen, Rohrbrüche oder Überschwemmungen ein.
  • Sturm und Hagel:
    Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Stürme, Hagel oder andere Naturereignisse verursacht werden.
  • Vandalismus: 
    Falls Ihr Eigentum mutwillig beschädigt wird, ist dies in der Regel ebenfalls abgedeckt.
  • Glasbruch: 
    Die Hausratversicherung erstattet Ihnen die Kosten für Reparaturen oder Ersatz von Glas, das zu Ihrem Haushalt gehört (z. B. Fenster, Spiegel).

Die genauen Bedingungen und Deckungsbeträge variieren je nach Versicherungspolice. In der Regel wird empfohlen, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Versicherungsanbieter zu sprechen, um sicherzustellen, dass Sie das für Ihre Bedürfnisse angemessene Schutzniveau erhalten.

WICHTIG: Die Hausratversicherung deckt in der Regel jedoch nicht die Struktur des Gebäudes selbst. Dies ist normalerweise durch eine separate Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die sich um Schäden an Wänden, Dächern, Fußböden und anderen strukturellen Elementen kümmert.

Dadurch, dass zukünftig laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft keine spezielle Photovoltaikversicherung für Balkonkraftwerke mehr vonnöten ist, ist das Versichern der Mini-Anlage nicht nur einfacher, es ergibt sich folglich für Sie ein Einsparpotenzial.

Die Musterversicherungsbedingungen der GDV sind bereits entsprechend angepasst. So deckt die Hausratversicherung demnach Schäden an Ihrer Mini-Solaranlage gegen Sturm, Feuer, Blitzschläge und Ähnliches ab.

Jene, die in Zukunft eine neue Hausratversicherung abschließen, erhalten den Schutz für ihre Mini-Photovoltaikanlage dazu. Der Schutz gilt allerdings nicht automatisch bei bestehenden Versicherungen. Daher sollten Besitzer von Balkonkraftwerken ihre bereits bestehende Hausrat-Police erweitern lassen. Die Anpassung sollte in der Regel unkompliziert und schnell über Ihren Vertragspartner erledigt sein.



Die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist eine Art von Versicherung, die Ihren Hausrat vor verschiedenen Risiken schützt. Sie deckt in der Regel Schäden oder Verluste an Ihrem persönlichen Eigentum, das sich in Ihren Wohnräumen befindet.

Hier sind einige der typischen Deckungsbereiche einer Hausratversicherung:

  • Brand und Explosion: Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Hab und Gut, die durch Brände oder Explosionen verursacht werden.
  • Einbruch und Diebstahl: Falls es zu einem Einbruch kommt und Ihre persönlichen Besitztümer gestohlen werden, tritt die Hausratversicherung ein, um die Verluste zu ersetzen.
  • Wasserschäden: Dies schließt Schäden durch Leckagen, Rohrbrüche oder Überschwemmungen ein.
  • Sturm und Hagel: Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Stürme, Hagel oder andere Naturereignisse verursacht werden.
  • Vandalismus: Falls Ihr Eigentum mutwillig beschädigt wird, ist dies in der Regel ebenfalls abgedeckt.
  • Glasbruch: Die Hausratversicherung erstattet Ihnen die Kosten für Reparaturen oder Ersatz von Glas, das zu Ihrem Haushalt gehört (z. B. Fenster, Spiegel).

Die genauen Bedingungen und Deckungsbeträge variieren je nach Versicherungspolice. In der Regel wird empfohlen, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Versicherungsanbieter zu sprechen, um sicherzustellen, dass Sie das für Ihre Bedürfnisse angemessene Schutzniveau erhalten.

WICHTIG: Die Hausratversicherung deckt in der Regel jedoch nicht die Struktur des Gebäudes selbst. Dies ist normalerweise durch eine separate Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die sich um Schäden an Wänden, Dächern, Fußböden und anderen strukturellen Elementen kümmert.

Dadurch, dass zukünftig laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft keine spezielle Photovoltaikversicherung für Balkonkraftwerke mehr vonnöten ist, ist das Versichern der Mini-Anlage nicht nur einfacher, es ergibt sich folglich für Sie ein Einsparpotenzial.

Die Musterversicherungsbedingungen der GDV sind bereits entsprechend angepasst. So deckt die Hausratversicherung demnach Schäden an Ihrer Mini-Solaranlage gegen Sturm, Feuer, Blitzschläge und Ähnliches ab.

Jene, die in Zukunft eine neue Hausratversicherung abschließen, erhalten den Schutz für ihre Mini-Photovoltaikanlage dazu. Der Schutz gilt allerdings nicht automatisch bei bestehenden Versicherungen. Daher sollten Besitzer von Balkonkraftwerken ihre bereits bestehende Hausrat-Police erweitern lassen. Die Anpassung sollte in der Regel unkompliziert und schnell über Ihren Vertragspartner erledigt sein.



Die Haftpflichtversicherung - sinnvolle Ergänzung

Auch eine Haftpflichtversicherung kann in diesem Kontext für Sie bedeutsam sein. Denn nicht alle Schäden sind durch die Absicherung Ihres Balkonkraftwerkes über die Hausrat-Police abgedeckt. So können auch Schäden am Eigentum oder Besitz Ihres Nachbarn entstehen. Sollte beispielsweise ein Sturm für das Lösen eines Moduls verantwortlich sein, dass infolgedessen das Hab und Gut Ihres Nachbarn beschädigt, greift hier eben nicht die eigene Hausratversicherung. Derartige Schäden deckt dafür die Haftpflichtversicherung. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen also im allgemeinen Schutz, falls Sie für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden. Sie ist oft nicht obligatorisch, aber sie wird dringend empfohlen, um Sie vor finanziellen Belastungen zu schützen, die aus unbeabsichtigten Schäden resultieren können.

Hier sind die grundlegenden Deckungsbereiche einer Haftpflichtversicherung:

  • Personenschäden: 
    Wenn Sie versehentlich eine andere Person verletzen, sei es durch einen Unfall oder fahrlässiges Verhalten, deckt die Haftpflichtversicherung die damit verbundenen medizinischen Kosten, Rehabilitationskosten und Schmerzensgeldzahlungen.
  • Sachschäden: 
    Falls Sie das Eigentum einer anderen Person beschädigen, sei es in deren Wohnung oder an ihrem Fahrzeug, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des beschädigten Eigentums.
  • Vermögensschäden: 
    Wenn Sie durch Fahrlässigkeit das Vermögen einer anderen Person beeinträchtigen, beispielsweise durch unsachgemäße Beratung, kann die Haftpflichtversicherung auch für finanzielle Verluste aufkommen.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: 
    Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel auch die Kosten für rechtliche Verteidigung, wenn gegen Sie unberechtigte Ansprüche erhoben werden. Ansonsten greift hier eine separate Rechtschutzversicherung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung personenbezogen ist, das heißt, sie schützt Sie als Versicherungsnehmer unabhängig davon, wo der Vorfall stattfindet. Das bedeutet, dass Sie sowohl zu Hause als auch außerhalb abgesichert sind. Die Deckungssummen können je nach Police variieren, und es ist ratsam, eine Deckung zu wählen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.



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Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen also im allgemeinen Schutz, falls Sie für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden. Sie ist oft nicht obligatorisch, aber sie wird dringend empfohlen, um Sie vor finanziellen Belastungen zu schützen, die aus unbeabsichtigten Schäden resultieren können.

Hier sind die grundlegenden Deckungsbereiche einer Haftpflichtversicherung:

  • Personenschäden: Wenn Sie versehentlich eine andere Person verletzen, sei es durch einen Unfall oder fahrlässiges Verhalten, deckt die Haftpflichtversicherung die damit verbundenen medizinischen Kosten, Rehabilitationskosten und Schmerzensgeldzahlungen.
  • Sachschäden: Falls Sie das Eigentum einer anderen Person beschädigen, sei es in deren Wohnung oder an ihrem Fahrzeug, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des beschädigten Eigentums.
  • Vermögensschäden: Wenn Sie durch Fahrlässigkeit das Vermögen einer anderen Person beeinträchtigen, beispielsweise durch unsachgemäße Beratung, kann die Haftpflichtversicherung auch für finanzielle Verluste aufkommen.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel auch die Kosten für rechtliche Verteidigung, wenn gegen Sie unberechtigte Ansprüche erhoben werden. Ansonsten greift hier eine separate Rechtschutzversicherung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung personenbezogen ist, das heißt, sie schützt Sie als Versicherungsnehmer unabhängig davon, wo der Vorfall stattfindet. Das bedeutet, dass Sie sowohl zu Hause als auch außerhalb abgesichert sind. Die Deckungssummen können je nach Police variieren, und es ist ratsam, eine Deckung zu wählen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.



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